Notarin gibt Hinweise für den Fall der Fälle
Die Simbacher Notarin Katharina Trommler hat am letzten April-Abend Hinweise für den Fall gegeben, dass man selbst nicht mehr geschäftsfähig ist sowie seinen Willen überhaupt nicht mehr selbst äußern kann. Sie erklärte den Unterschied zwischen Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht (“Generalvollmacht”) und Patientenverfügung.
Insbesondere wies sie daraufhin, dass es auch in engsten Verwandtschaftsverhältnissen ab der Volljährigkeit keine Automatismen gebe, konkret: Ehepartner sind füreinander genauso wenig für Rechtsgeschäfte ohne schriftliche, am besten notarielle oder wenigstens offiziell beglaubigte Regelung bevollmächtigt wie Eltern für ihre erwachsenen Kinder oder umgekehrt.
