YFNX2006

Ein Werk der Barmherzigkeit

Tote begraben ist eines der Werke der Barmherzigkeit. Für die Verstorbenen zu beten, sie auf ihrem letztem Weg zu begleiten ist genauso christliche Pflicht wie der Beistand für die Angehörigen im Trauerfall, in den Stunden des Abschiednehmens und darüber hinaus.

Sterbegebet

Mel­den Sie sich beim Pfar­rer oder beim Dia­kon; einer von bei­den kommt ger­ne, um mit Ihnen am Ster­be­bett zu beten.

Überführung und Sterberosenkranz

Im Fal­le einer Erd­be­stat­tung fin­det auf Wunsch der Ange­hö­ri­gen zeit­nah (bei Todes­fall Zuhau­se auch ab dem Trau­er­haus) die Über­füh­rung in das Lei­chen­haus statt, anschlie­ßend wird ein Ster­be­ro­sen­kranz gebetet.

Im Fal­le einer Urnen­be­stat­tung kom­men wir vor der Über­füh­rung ins Kre­ma­to­ri­um ger­ne zu einer Aus­seg­nung. Der Ster­be­ro­sen­kranz wird, inso­fern erbe­ten, ohne Sta­ti­on am Lei­chen­haus in der Pfarr­kir­che gebetet.

Ger­ne kann auf Wunsch auch ein zwei­ter Ster­be­ro­sen­kranz gebe­tet wer­den, in Ering auch in den ande­ren Kir­chen der Pfarrei.

Requiem und Beerdigung bzw. Urnenbeisetzung

Sei­tens des Pfarr­ver­ban­des schen­ken wir unse­ren Ver­stor­be­nen immer ger­ne das Bes­te, was wir als Kir­che Abschied neh­mend schen­ken kön­nen: die Fei­er der Eucha­ris­tie, spe­zi­ell mit der Bit­te Requi­em aeter­nam”. Ger­ne bie­ten wir dabei die Mög­lich­keit an, dass Sarg oder Urne wäh­rend des Requi­ems in der Kir­che zuge­gen ist. Beer­di­gung und Urnen­bei­set­zung wer­den mit vor­aus­ge­hen­dem Requi­em vom Pfar­rer gehalten.

Auf Wunsch der Ange­hö­ri­gen besteht frei­lich auch die Mög­lich­keit einer Fei­er aus­schließ­lich am Fried­hof, die pri­mär, aber frei­lich je nach zeit­li­cher Mög­lich­keit in die Zustän­dig­keit des Dia­kons fällt.

Zur Beer­di­gung bzw. der Urnen­bei­set­zung gehört das Absen­ken des Sar­ges bzw. der Urne, wann immer mög­lich, dazu — ein schmerz­haf­ter, aber wich­ti­ger Moment, den wir im Glau­ben an die Auf­er­ste­hung ertra­gen können.

Terminvereinbarung

Die Ter­min­ver­ein­ba­rung für Über­füh­rung, Ster­be­ro­sen­kranz, Requi­em und Beer­di­gung bzw. Urnen­bei­set­zung erfolgt ent­we­der durch den beauf­trag­ten Bestat­ter oder direkt via Pfarr­amt, Pfar­rer oder Dia­kon.

Trauerbegleitung

Der Abschied von einem gelieb­ten Men­schen ist ein tie­fer Ein­schnitt im Leben. Wenn die ers­ten Tage der Trau­er mit viel Ter­mi­nen, Ent­schei­dun­gen und Begeg­nun­gen vor­über sind und Fern­ste­hen­de­re längst wie­der im All­tag zurück sind, kann bei nahen Ange­hö­ri­gen die Bedeu­tung des Ver­lus­tes erst so rich­tig deut­lich wer­den. Denn in der Nor­ma­li­tät des All­tags, der bis dato ganz selbst­ver­ständ­lich mit ihr oder mit ihm ver­lebt wur­de, wird das Feh­len umso schmerz­li­cher erfah­ren. Der eine kommt damit allein oder mit Hil­fe der Fami­lie zurecht, der ande­ren wür­de ein Gespräch mit jeman­dem von außen“ guttun. 

Neben den Seel­sor­gern ste­hen dafür Hei­di Ammer, Johan­na Atten­ber­ger, Ire­ne Bau­mann, Maria Gibis, Hel­ga Mül­ler und Mar­ti­na Ragal­ler zur Ver­fü­gung. Sie haben dan­kens­wer­ter­wei­se den diö­ze­sa­nen Kurs Trau­ern­de beglei­ten“ absol­viert. Viel­leicht kom­men die­se von selbst auf den ein oder die ande­re zu, frei­lich kann man sich aber auch mel­den — für sich selbst oder andere.

Trauerbegleitung

Jesus lebt! Nun ist der Tod mir der Ein­gang in das Leben.”

GL 336